In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sich Personen nach einem Umzug am neuen Wohnort anmelden müssen. Ein wichtiges Dokument, um eine Anmeldung bei der Meldebehörde durchzuführen, ist die Wohnungsgeberbestätigung. Für dessen Ausstellung sind Sie als Wohnungsgeber bzw. Vermieter verantwortlich. Nachfolgend sehen wir uns einige der wichtigsten Fakten rund um die Wohnungsgeberbestätigung genauer an.

Wohnungsgeberbestätigung – Was ist das?

Bei der Wohnungsgeberbestätigung (auch Wohnungsgeberbescheinigung) handelt es sich um ein Dokument, das seit 2015 durch das Bundesmeldegesetz geregelt wird. Die Bestätigung ist für Mieter gedacht, die in eine neue Wohnung ziehen. Wenn diese sich bei der neuen Gemeinde oder in der neuen Stadt um- bzw. anmelden möchten, müssen sie es bei der Meldebehörde vorlegen. Dies muss wie die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Die Wohnungsgeberbestätigung dient also gewissermaßen als Beweis dafür, dass eine Person auch wirklich in der angegebenen Wohnung wohnt.

Wie sieht eine Wohnungsgeberbestätigung aus?

Eine Wohnungsgeberbestätigung enthält die wichtigsten Informationen zur Wohnung, dem Vermieter und dem neuen Mieter. Folgende Angaben sollten in dem Dokument vorhanden sein:

  • Name und Adresse des Wohnungsgebers bzw. Vermieters
  • Evtl. Name des Eigentümers, falls dieser vom Vermieter abweicht
  • Datum des Einzugs
  • Adresse der Wohnung
  • Name des Mieters (bzw. der Mieter, wenn mehrere Personen in die Wohnung einziehen)

In der Regel handelt es sich dabei um eine ausgedruckte Seite, die direkt bei der Meldebehörde abgegeben werden kann. PDF-Vorlagen dafür finden sich oft auf den Webseiten der betroffenen Ämter. Das macht es für Vermieter besonders einfach, da sie das Dokument ausdrucken und danach ausfüllen können.

Oft besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Wohnungsgeber die Daten digital an das Amt übermittelt, indem er zum Beispiel auf der Webseite ein angebotenes Online-Formular ausfüllt. Dann erhalten Sie als Vermieter einen Code, den Sie an den Mieter übermitteln – mit diesem kann dann die Anmeldung abgewickelt werden.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Grundsätzlich ist das die Aufgabe des Wohnungsgebers, also des Vermieters. Als Eigentümer der Wohnung stellen Sie also Ihren Mietern die Wohnungsgeberbestätigung aus. Alternativ können Sie diese Aufgabe auch an eine dritte Partei wie eine Hausverwaltung übertragen. In jedem Fall sind Sie jedoch dafür verantwortlich, dass das Dokument fristgerecht und korrekt ausgestellt wird.

Anders ist es, wenn die Wohnung untervermietet wird. Dann ist der Hauptmieter dafür verantwortlich, die Bestätigung an den Untermieter auszustellen. Das ist auch dann der Fall, wenn eine zusätzliche Person hinzuzieht (zum Beispiel ein Partner).

Welche Bedeutung hat die Wohnungsgeberbestätigung für Sie als Vermieter?

Als Vermieter sind Sie dazu verpflichtet, ihren neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Tun Sie dies nicht, können Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro auf Sie zukommen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie das Dokument nicht richtig oder zu spät ausstellen.

Noch höhere Bußgelder drohen, falls die Wohnungsgeberbestätigung unwahrheitsgemäße Angaben aufweist.

Wann ist keine Wohnungsgeberbestätigung notwendig?

In einigen Fällen ist es nicht nötig, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Wenn ein Mieter nur für einen bestimmten, kürzeren Zeitraum in der Wohnung wohnen wird, also zum Beispiel bei der Vermietung von Ferienwohnungen .

Wussten Sie schon, dass nicht überall das Vermieten der Wohnung als Feriendomizil erlaubt ist? Dadurch soll verhindert werden, dass dringend benötigter Wohnraum als Ferienunterkunft zweckentfremdet wird. Das bedeutet aber nicht immer automatisch, dass das Vermieten der eigenen Wohnung gar nicht möglich ist. Oft müssen dabei nur bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beim Wohnen auf Zeit muss in Berlin beispielsweise ein Mietpreis auf ortsüblichem Niveau eingehalten werden. Zudem muss die Wohnung für mindestens zwei Monate am Stück an ein- und denselben Mieter vermietet werden.

Allgemein ist es beim Wohnen auf Zeit erst ab einer bestimmten Mietdauer nötig, sich anzumelden. So müssen Sie etwa in Berlin erst dann eine Wohnungsgeberbestätigung für die Ummeldung ausstellen, wenn der Mietvertrag länger als sechs Monate geht. War der Mieter zuvor noch nicht in Deutschland gemeldet und muss sich neu anmelden, so gilt dies bereits ab drei Monaten.

Wohnung vermieten – so vergessen Sie nichts Wichtiges

Die eigene Wohnung oder sogar ein Haus zu vermieten, kann eine stressige Angelegenheit sein. Als Vermieter müssen Sie nicht nur an viele verschiedene Dinge denken, sondern sich auch rechtlich ausreichend absichern. So wollen Sie sicher nur die verantwortungsvollsten Mieter finden, die auch tatsächlich ihre Miete bezahlen können. Zudem sollten auch Dokumente wie die Wohnungsgeberbestätigung und alle möglichen Verträge richtig geregelt sein.

Plattformen wie Spotahome können in jeder Hinsicht hilfreich für Vermieter sein. Sie bekommen dort nur Mieter vermittelt, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, so dass Mietzahlungen nur sehr unwahrscheinlich ausfallen. Sie erhalten dort auch Hilfe bei der Wohnungsübergabe und den Verträgen. Das Hinzuziehen einer solchen Plattform kann das Vermieten erleichtern und dabei helfen, keinen wichtigen Punkt zu übersehen.