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Helle und gemütliche Zweizimmerwohnung im achten Stock des Central Milano San Felice Condominium, einer grünen Oase am Stadtrand von Mailand, die auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen ist. Die Küche ist mit Geschirr und Geräten ausgestattet: Mikrowelle, Geschirrspüler, Kühlschrank, Backofen und Wasserkocher. Der Schlafbereich besteht aus 1 Schlafzimmer mit 1 Doppelbett und 1 Doppelschlafsofa. Die Wohnung ist nur für Nichtraucher und verfügt über Kinderbett, WLAN, Fernseher, Toilettenartikel, Waschmaschine, Haartrockner, Bügeleisen und Bügelbrett. Eine Klimaanlage ist nicht installiert, aber es gibt einen Pinguin. Die Wohnung verfügt auch über einen kostenlosen Privatparkplatz. Das Haus steht Ihnen vollständig zur Verfügung und wir haben auf jedes Detail geachtet, um Sie in einem sauberen und komfortablen Raum willkommen zu heißen, egal ob Sie geschäftlich hier sind oder nur auf der Durchreise, um die Stadt zu besichtigen. Gern geschehen, kümmern Sie sich darum! Die Eintrittszeit in die Struktur muss im Voraus vereinbart werden.
Bei allen Buchungen mit Check-in zwischen dem 07. Januar und dem 24. Februar 2026 müssen die ersten zwei Monatszahlungen im Voraus bezahlt werden und sind nicht erstattungsfähig.*
Monatliche Miete
1650 €
1 Monatsmiete
Reinigungsservice
Stornierungsbedingungen
25.38 €/m2
check_circle es wird keine Zahlung fällig
Hinweis
_Nur für Unterkünfte in Rom:_____________________ Für die ersten 10 Tage fällt eine Kurtaxe von 3,50 € pro Person an (bei längerem Aufenthalt erneut nach einem Jahr Mietdauer).
_Nur für Unterkünfte in Neapel:_______________________ Mietmöglichkeit nur von Oktober bis einschließlich März.
_Nur für Unterkünfte in Mailand:________________________Mindestaufenthalt: 60 Tage. Bei Buchungen mit Check-in zwischen dem 18. März und dem 28. April müssen die ersten zwei Monate Ihrer Buchung im Voraus bezahlt werden und sind nicht erstattungsfähig. _
Bei Buchungen mit Check-in zwischen dem 7. Januar und dem 24. Februar 2026 sind die ersten beiden Monatsraten im Voraus zu entrichten und nicht erstattungsfähig. *
_Ein Check-out zwischen dem 17. April und dem 26. April 2026 ist nicht möglich.
_MINDESTAUFENTHALT 60 NÄCHTE: vom 7. Januar bis einschließlich 24. Februar 2026
**KEIN CHECK-OUT: vom 3. Februar bis einschließlich 22. Februar 2026*
Für den Zeitraum vom 3. Februar bis einschließlich 22. Februar 2026 ist kein Check-out möglich.
Verfügbar ab
Mindestaufenthalt
Maximaler Aufenthalt
Kalender aktualisiert