
Entdecken Sie ein gepflegtes Studio im Herzen von Saint-Vincent-de-Paul-Lariboisière, Paris. Es bietet eine voll möblierte Einrichtung, die Ihren täglichen Bedürfnissen gerecht wird. Die Wohnung ist bezugsfertig und bietet Ihnen den Komfort von Strom, Gas, Wasser und WLAN. Diese Immobilie wurde von einem Spotahome Homechecker persönlich überprüft, um ein vertrauenswürdiges und zuverlässiges Wohnerlebnis zu gewährleisten. Rauchen und Haustiere sind in dieser Immobilie nicht gestattet, was zu ihrer ruhigen und gepflegten Umgebung passt.
Eingebettet in das pulsierende Viertel Saint-Vincent-de-Paul-Lariboisière finden Sie zahlreiche Sehenswürdigkeiten in der Nähe. Ganz in der Nähe können Sie das exquisite Immeuble Art-Nouveau, die Kurse und Workshops der Skulptur Brigitte Brandeau und die berühmte katholische Kirche Saint-Vincent de Paul erkunden. Der berühmte Eiffelturm und zahlreiche andere künstlerische Sehenswürdigkeiten wie Fresque Martin und Akiza Akiza sind leicht zu erreichen, was diese Wohnlage ebenso kulturell bereichernd wie praktisch macht. Erleben Sie den Charme von Paris und wohnen Sie gleichzeitig in der Nähe berühmter Sehenswürdigkeiten.
Monatliche Miete
900 €
0 €
Reinigungsservice
Stornierungsbedingungen
check_circle es wird keine Zahlung fällig
Lege bitte zuerst folgende Dokumente zurecht. Du wirst sie in der nächsten Phase deiner Bewerbung benötigen, und du wirst ohne sie keine Buchung vornehmen können.
Wenn du berufstätig bist, solltest du folgende Dokumente einreichen:
Wenn du Student bist , benötigst du die gleichen Dokumente von deinem Bürgen guarantor.
Der Eigentümer kann ein oder mehrere der folgenden Dokumente verlangen:
– Arbeits- oder Ausbildungsvertrag oder gegebenenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der Beschäftigung, der vorgesehenen Vergütung, des voraussichtlichen Dienstantritts und gegebenenfalls der Dauer der Probezeit – Studentenausweis oder Schulzeugnis des laufenden Jahres – Kopie des Berufsausweises (Freiberufler) – Kopie des Personalausweises des Insee mit Identifikationsnummern (Selbstständige) – Original-Auszug D1 aus dem Gewerberegister, weniger als drei Monate alt (Handwerker) – Auszug K oder Ka aus dem Gewerberegister, weniger als drei Monate alt (Handelsunternehmen) – Aktuelle Nachweise über die Berufstätigkeit (sonstige Fälle)
Der Mieter kann eine Kopie des Originaldokuments vorlegen. Der Eigentümer hat jedoch das Recht, das Original zu verlangen. Das Dokument muss schriftlich oder ins Französische übersetzt sein.
Verfügbar ab
Mindestaufenthalt
Maximaler Aufenthalt
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