Wer sich über das Gesundheitssystem in Belgien informieren will, findet schnell heraus: Die belgische Krankenversicherung funktioniert ähnlich wie die deutsche. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip – das bedeutet, jeder Mitbürger muss sich gesetzlich pflichtversichern. Und sie wird über die Sozialversicherungsbeiträge finanziert – das heißt, den belgischen Arbeitnehmern wird, wie in Deutschland auch, die anteilige Beitragszahlung für alle Sozialversicherungsaspekte vom Bruttolohn abgezogen. Selbstständige müssen hingegen, hier gleicht das Gesundheitssystem in Belgien eher dem italienischen, ihre Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Krankenversicherungsbeiträge von ihrem Verdienst direkt an die Sozialversicherungskasse bezahlen. Das klingt zunächst verwirrender als es tatsächlich ist.

Brauchst Du überhaupt eine Krankenversicherung in Belgien?

Bevor Du dich daran machst, ins belgische Gesundheitssystem einzuzahlen, solltest Du erst einmal deinen Status kennen. Brauchst Du überhaupt die belgische Krankenversicherung? Eventuell reicht auch deine deutsche (Auslands-) Krankenversicherung. Denn nicht jede/r, die/der sich in Belgien aufhält, muss zwingend deren Krankenversicherung übernehmen.

  1. Meldest Du dich aus Deutschland ab und verlegst deinen Wohnsitz nach Belgien?
  2. Gehst Du nach Belgien, um dort einer Arbeit nachzugehen?
  3. Oder bist Du dort zum Studieren, als Au-Pair, Praktikant/in oder als Repräsentant/in eines deutschen Unternehmens?

Wenn Du Frage 1.) und 2.) mit "Ja" beantwortest, brauchst Du eine belgische Krankenversicherung. Wenn deine Antwort "Nein" ist und Du für ein Auslandssemester, Austauschjahr oder zur beruflichen Orientierung nach Belgien gehst, dann musst dich nicht um einen Platz im Gesundheitssystem in Belgien bemühen.

Denn, auch wenn Du für einen Au-Pair-Aufenthalt oder ein Firmenpraktikum bezahlt wirst, so ist für deinen Versicherungsschutz das Land zuständig, in dem Du deinen Wohnsitz hast. Bei vorübergehenden Aufenthalten dürfte das also weiterhin Deutschland sein. Einzig für die Gültigkeit deines Auslandskrankenschutzes solltest Du vorab deine deutsche Krankenkasse kontaktieren.

In aller Regel stellen aber Aufenthalte von weniger als 180 Tagen keine Probleme für den deutschen Krankenversicherungsschutz dar. Dauert dein Praktikum ein Jahr, leg einfach ein langes Wochenende Auszeit Zuhause ein. So stellst Du deinen Counter der 180 Tage mit deiner Wiedereinreise nach Belgien zurück auf Null und bist wie gehabt geschützt.

(Unabhängig vom Versicherungsschutz sind die 180 Tage auch Marker für Steuerzahler. Dauert der Aufenthalt offiziell länger an, greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Aber das ist ein anderes Thema. Es soll nur der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt bleiben.)

So wirst Du Teil vom Gesundheitssystem in Belgien

Du weißt schon jetzt, dass Du deinen Lebensmittelpunkt für signifikante Dauer nach Belgien verlegen wirst? Du gehst in Belgien einer geregelten Arbeit – als Angestellte/r oder Selbstständige/r – nach? Dann musst Du folgendes über das Gesundheitssystem in Belgien wissen:

In Belgien gibt es den Steuerstatus "Nicht-Einwohner". Etwas irreführend im Namen, bedeutet das im Grunde einen Ausnahmesteuerstatus für Ausländer, die in Belgien angestellt arbeiten. (Davon betroffen sind u.a. Teilnehmer an Austauschprogrammen, Forschungsprogrammen, usw.) In diesem Fall wärst Du über deinen Arbeitgeber versichert und musst keine Abgaben in das belgische Gesundheitssystem leisten. Hierzu solltest Du dich aber unbedingt mit deinem Arbeitgeber im Vorfeld einigen bzw. absprechen und informieren, ob Du für diesen Nicht-Einwohner-Status in Frage kommst.

Trifft auch das auf dich nicht zu, dann brauchst Du für eine belgische Krankenversicherung einen Wohnsitz in Belgien und einen Nachweis über eine professionelle Tätigkeit. Das kann ein Arbeitsvertrag sein oder eine Anmeldung deiner Selbstständigkeit in Belgien.

Wissenswertes zum Gesundheitssystem in Belgien

Ähnlich wie die italienische hat auch die belgische Krankenversicherung gegenüber der deutschen einen großen Vorteil: Egal, ob selbstständig oder angestellt, jeder zahlt die anteilig gleich hohen Beiträge in ein öffentliches System. Teure private Versicherungen wie sie in Deutschland für Selbstständige Pflicht sind, sind in Belgien rein optional.

Denn die Grundabsicherung ist durch den öffentlichen Topf gewährleistet. Weil man hier keine Krankenversicherungsbeiträge im eigentlichen Sinne, sondern eine Sozialabgabe bezahlt, sind in den Abgaben auch Arbeitslosen- und Rentenversicherung enthalten. Auch hier gleicht das Prinzip dem in Italien. Vom Bruttolohn eines Angestellten in Belgien gehen circa 13% für die Beiträge an die Sozialversicherung ab. Der Arbeitgeberanteil liegt bei fast 33%.

Für die reine Krankenversicherung bezahlen Angestellte weitere 100 Euro pro Jahr ins Gesundheitssystem in Belgien aus eigener Tasche ein. Allerdings musst Du in Belgien in Vorleistung gehen. Sprich: Untersuchungen beim Arzt, Medikamente in der Apotheke, Therapien nach Unfällen usw. musst Du alle zunächst selbst bezahlen. Danach reichst Du bei beim Gesundheitssystem in Belgien einen Antrag auf Kostenerstattung ein.

Das klingt erst einmal viel und unübersichtlich. Aber der Eintritt ins Gesundheitssystem in Belgien kann sich bei längerem Aufenthalt und Ermangelung des Nicht-Einwohner-Steuerstatus durchaus lohnen. Denn günstiger als eine private Krankenversicherung für ortsunabhängige Freizügler ist sie allemal.

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